Die Verpackung von Luftfracht ist sehr streng. Daher muss die Verpackung der Waren während des Lufttransports strikt den einschlägigen Vorschriften des Lufttransports entsprechen, damit die verpackten Waren sicher am vorgesehenen Ort ankommen können.
Allgemeine Vorschriften zur Ladungsverpackung
1. Die Verpackung der Waren sollte stabil und intakt sein und verhindern, dass die Verpackung während des Transports zerbricht, ausläuft und der Inhalt verloren geht. verhindern, dass die Ware durch Stapeln, Reibung, Vibration oder Änderungen des Luftdrucks und der Temperatur beschädigt wird oder sich verschlechtert; Vermeiden Sie Schäden an Bedienern oder eine Kontamination von Flugzeugen, Bodengeräten und anderen Gegenständen.
2. Die Polstermaterialien (z. B. Holzspäne und Papierreste) in der Verpackung können nicht austreten. Mit Ausnahme von in Papiertüten verpackten Waren (z. B. Dokumente, Materialien usw.) sollten eingesandte Waren mit Paketband verschlossen werden. Es ist strengstens verboten, Strohsäcke oder Strohseile zum Binden von Waren zu verwenden.
3. Die Verpackung muss nicht nur der Art, dem Zustand und dem Gewicht der Ware angepasst sein, sondern auch leicht zu tragen, zu be- und entladen und zu stapeln sein; an der Außenfläche der Verpackung dürfen sich keine hervorstehenden Nägel, Haken, Dornen etc. befinden; Die Verpackung sollte sauber, trocken und frei von Geruchs- und Ölflecken sein.
4. Das zum Binden der Ware verwendete Verpackungsband muss das volle Gewicht der Ware tragen können und sicherstellen, dass es beim Anheben der Ware nicht reißt.
5. Wenn die Verpackung der Waren nicht den einschlägigen Bestimmungen dieses Handbuchs entspricht, sollte der Versender gebeten werden, sie zu verbessern oder neu zu verpacken, bevor die Waren zum Transport angenommen werden können.
Für einige Waren gelten besondere Bestimmungen
1. Pulverförmige Ware
Bei Beuteln sollte die äußerste Schicht ein kunststoffbeschichteter Textilbeutel als Außenverpackung sein, um sicherzustellen, dass das Pulver nicht ausläuft. Das Bruttogewicht eines einzelnen Warenstücks darf 50 kg nicht überschreiten; Bei Pappfässern, Holzfässern und Sperrholzfässern darf der Fasskörper nicht gebrochen sein, die Nähte müssen dicht sein, der Fassdeckel muss versiegelt sein und der Fassreifen muss stark und fest sein; Bei Glas darf das Gewicht des Inhalts jeder Flasche 1 kg nicht überschreiten. Verwenden Sie für die Außenverpackung Eisen- oder Holzmaterialien und füllen Sie den Karton mit Polstermaterial. Das Bruttogewicht eines einzelnen Warenstücks sollte 25 kg nicht überschreiten.
2. Flüssige Güter
Im Inneren des Behälters muss ein Spalt von 5-10 % vorhanden sein und der Deckel muss flach und dicht sein; keine Leckage. Bei Flüssigkeiten in Glasbehältern darf das Fassungsvermögen jedes Behälters 500 ml nicht überschreiten. Das Bruttogewicht eines einzelnen Warenstücks sollte 25 kg nicht überschreiten. Die Box sollte mit Polster- und Adsorptionsmaterialien gefüllt sein, um ein Wackeln oder Auslaufen von Flüssigkeit zu verhindern.
3. Waren, die keine Angst vor Kollisionen und Druck haben
Es sind keine Verpackungen wie Reifen erforderlich; Güter, die schwer zu zählen sind, eine unregelmäßige Form haben, Transportmitteln ähneln oder leicht im Flugzeug beschädigt werden können, sollten mit Seilen, Leinen oder zusätzlicher Verpackung umwickelt werden.
4. Präzision, zerbrechliche und zerbrechliche Güter
Das Bruttogewicht eines einzelnen Warenstücks sollte 25 kg nicht überschreiten. Für die Verpackung können folgende Methoden eingesetzt werden:
① Aufhängungsverpackung: Das heißt, die Ware in der Mitte des Kartons wird mit mehreren Federn oder Seilen aus allen Richtungen im Karton aufgehängt.
② Mehrstufige Verpackung: d. h. Waren-Dämpfungsmaterialien-Innenverpackung-Dämpfungsmaterialien-Transportverpackung (Außenverpackung).
③ Verpackung von Glaswaren: Sie sollte eng mit Schaumstoff und anderen Polstermaterialien ausreichender Dicke sowie einer stabilen Wellpappschachtel oder Holzkiste umwickelt sein und die Gegenstände in der Schachtel dürfen nicht wackeln.
④ Anti-Inversionsverpackung: Verpackung mit großem Chassis, Griffring oder Firstkastendeckel; Glasplatten und Windschutzscheiben, die nicht zum Liegen geeignet sind, müssen diese Verpackungsart verwenden.
5. Große Ladung
Der Boden von Ladungen mit großem Volumen oder Gewicht sollte über Schwellen oder Bodenwannen verfügen, um den Betrieb mit dem Gabelstapler zu erleichtern.


