Zu den Elementen des Luftverkehrs zählen vor allem Flughäfen, Flugzeuge, Strecken, Flüge und Fluggesellschaften.
(1) Flughafen. Ein Flughafen, allgemein Flughafen oder Lufthafen genannt, ist ein Ort, an dem Flugzeuge starten.
(2) Flugzeuge. Im engeren Sinne bezeichnet ein Flugzeug ein Flugzeug. Im weitesten Sinne bezeichnet ein Flugzeug jede Maschine, die durch die Reaktion der Luft in der Atmosphäre getragen werden kann. Unter Luftfahrzeugen versteht man hier vor allem Flugzeuge im engeren Sinne.
(3) Route. Eine Route ist eine genehmigte Flugverkehrslinie, die zwei oder mehr Orte für regelmäßige oder unregelmäßige Flüge verbindet und Transportgeschäfte betreibt. Die Route gibt die klare Richtung der Route, die Zwischenstopps, die Breite der Route und die Flughöhe an. Um die Flugsicherheit zu gewährleisten und die Ordnung im Flugverkehr aufrechtzuerhalten, muss die Zivilluftfahrt bei Transportflügen die vorgeschriebenen Flugrouten einhalten.
(4) Flug. Ein Flug ist ein Transportflug, bei dem ein Flugzeug von der Abflugstation abhebt und der vorgeschriebenen Route über die Zwischenstationen bis zum Terminal folgt. Ein Flug muss mit dem vorgeschriebenen Flugzeugmodell auf der vorgeschriebenen Route gemäß Flugplan durchgeführt werden und am vorgeschriebenen Datum und zur vorgeschriebenen Uhrzeit durchgeführt werden. Das heißt, es weist die „vier festen“ Merkmale „feste Route, fester Flugzeugtyp, festes Datum und feste Zeit“ auf.
(5) Fluggesellschaft. Eine Fluggesellschaft ist ein Unternehmen, das Flugzeuge besitzt und Lufttransportdienste anbietet. Eine Fluggesellschaft weist folgende Merkmale auf:
Erstens muss es über eine bestimmte Anzahl von Flugzeugen verfügen, was Voraussetzung für die Gründung einer Fluggesellschaft ist.
Zweitens muss es über ein Luftverkehrsgeschäft verfügen, das seinen Fähigkeiten entspricht.
Darüber hinaus besteht das Hauptgeschäft einer Fluggesellschaft darin, Passagiere und Fracht von einem Ort zum anderen zu transportieren.


